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Umwelt & Entsorgung

Auswechselbare LED Leuchtmittel gehören, ebenso wie Energiesparlampen, nicht in den Hausmüll. Diese Produkte sind hierzu mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Lampen / Leuchtmittel welche unter das ElektroG fallen, also nicht in den Hausmüll gehören, müssen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden bei den kommunalen Sammelstellen in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei zurück gegeben werden. Für Hersteller und Importeure entsteht durch dieses Gesetz die Verpflichtung zur Registrierung und zur Rücknahme. Glühlampen und Halogen Leuchtmittel dürfen über den Hausmüll entsorgt werden. Energiesparlampen, Leuchtstoff- und Kompakt-Leuchtstofflampen enthalten ebenso wie Hochdruck-Entladungslampen geringe Mengen an Quecksilber und recycling fähigem Leuchtstoff. Sie dürfen NICHT mit gewöhnlichem Restmüll entsorgt werden. Diese müssen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei zurück gegeben werden. Sollte eine Energiesparlampe zerbrechen beachten Sie bitte folgende Regeln um möglichst wenig Quecksilber ausgesetzt zu sein. Lüften sie den Raum mindestens 15 Minuten gründlich durch, und verlassen Sie den Raum in dieser Zeit, auch beim Aufräumen empfiehlt sich eine weitere Lüftung des Raumes. Wenn die Lampe in einer Leuchte zerbrochen ist, stellen Sie sicher, dass die Leuchte vom Stromnetz getrennt ist, um Stromschläge zu vermeiden. (Sicherung herausnehmen / ausschalten) Elektronische Geräte und Lampen enthalten verwertbare elektronische Komponenten. Sie sollten als Elektronik Schrott entsorgt werden. Entsorger Firmen finden Sie auch im Örtlichen Telefonbuch.